> Unser Archiv

 

Hier sind alle früheren Artikel aus dem Bereich > AKTUELLES gespeichert.

Neuregelungen für den Anliegeranteil bei Straßenbaumaßnahmen

 

Es ist grundsätzlich eine gute Nachricht, die in diesen Pandemiezeiten eine wohltuende Ausnahme darstellt. Für alle Baumaßnahmen, die die Stadt Arnsberg seit dem Etatjahr 2018 beschlossen hat, halbieren sich die Anliegerbeiträge !

 

Alle Details sind dem folgenden Presseartikel zu entnehmen

Westfalenpost 17.02.2021.pdf
PDF-Dokument [433.7 KB]

Jahreshauptversammlung am 21.02.2021 fällt aus !

 

aufgrund der Corona Pandemie und den damit verbundenen strikten Restriktionen, auch in Bezug auf Präsenzveranstaltungen, ist die Durchführung unserer eigentlich für Sonntag, den 21.02.2021 geplanten Jahreshauptversammlung im Sauerländischen Hof leider nicht möglich.

 

Der Vorstand hat deshalb beschlossen, diese Versammlung ausfallen zu lassen !

 

Sobald wir eine Möglichkeit sehen, die Versammlung nachzuholen, werden wir alle Mitglieder entsprechend informieren. Durch die Corona-Sonderregelungen im Vereinsrecht bleiben alle Vorstandsmitglieder weiter im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wird. Somit bestehen keine akuten Probleme oder Handlungszwänge.

Neuer Mietspiegel ab dem 01.01.2021


Seit Anfang des Jahres gibt es einen neuen Mietspiegel für freifinanzierten nichtpreisgebundenen Wohnraum des Hochsauerland- und Märkischen Kreises
sowie der Stadt Schwerte. Jedes Vereinsmitglied kann auf Wunsch diesen von uns per E-Mail anfordern.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020

 

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Sonntag, den 8. März 2020 um 17:00 Uhr im "Sauerländischen Hof" statt. Uns erwartet ein interessanter Vortrag von Herr Udo Blume (Stadtwerke Arnsberg) über das Thema:

 

"Aktuelle Änderungen des Straßenbaubeitragsrechts“

Einladung und Tagesordnung.pdf
PDF-Dokument [48.4 KB]

Arnsbergs Bürgermeister bei der Jahreshauptversammlung 2019  !

 

Zur diesjährigen Versammlung konnte der 1. Vorsitzende Bernhard Kraas den Bürgermeister der Stadt Arnsberg, Ralf-Paul Bittner, begrüßen. Nach dem Geschäftsbericht und dem Kassenbericht wurde dem Vorstand durch die Kassenprüfer Entlastung erteilt. Der 1. Vorsitzende stellte sich bei den anstehenden Vorstandswahlen wieder für eine weitere Amtszeit zur Verfügung und wurde einstimmig wiedergewählt. Nach über 17 Jahren Beitragskonstanz stimmte die Versammlung einer moderaten Erhöhung des Jahresmitgliederbeitrages zu.

Dann referierte Bürgermeister Bittner über aktuelle Themen und legte den Fokus dabei besonders auf die Belange Oeventrops. Er ging auf Schulen, Kindergärten und die Sportanlagen des TUS ein. Hierbei versprach er, sich für die Realisierung eines Mountainbikeparks neben der OASE einzusetzen. Desweiteren teilte er mit, dass für die Sanierung des Bürgerzentrums erste Gelder für eine Feuerschutztreppe und eine zusätzliche Elektroinstallation zur Verfügung stehen. In Bezug auf die Baulandsituation in Oeventrop sei erfreulicherweise, im Gegensatz zu andern Stadtteilen, noch ein größeres Angebot an Baugrundstücken als Nachfrage vorhanden. Gelder für die dringend notwendige Sanierung der Straße "In den Oeren" sollen möglichst im kommenden Haushaltsplan der Stadt Arnsberg berücksichtigt werden. In Bezug auf leistungsfähiges Internet ist Oeventrop seit dem Breitbandausbau der Telekom im letzten Jahr recht gut aufgestellt aber dennoch gibt es immer noch einige Versorgungsengpässe die es zu beseitigen gilt. Zum Thema "Dinscheder Brücke" teilte der Bürgermeister mit, dass die Stadt im ständigen Kontakt mit Straßen NRW stehe. Wenn alles gut läut könnte Mitte 2020 das erfoderliche Baurecht realisiert werden. Danach erfolgen die Ausschreibungen für die Bauarbeiten. Ein Baubeginn 2021 wäre dann durchaus wahrscheinlich und im optimalen Fall könnte die Brücke bis zum Ende des Jahres 2022 fertiggestellt sein.

Westfalenpost 15.03.2019.pdf
PDF-Dokument [776.8 KB]

Interessante Themen bei der Jahreshauptversammlung

 

Die Versammlung 2018 war mit 32 Mitgliedern recht gut besucht. Schwerpunktthemen waren der "Breitbandausbau in Oeventrop" und  "Testament, Patienmtenverfügung, Vorsorgevollmacht".

Oeventroper Kurier 28.02.2018.pdf
PDF-Dokument [232.6 KB]

Jahreshauptversammlung 2017

 

Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am Sonntag, den 5. März 2017 im "Sauerländer Hof" statt. Die 35 anwesenden Vereinsmitglieder wählten nach dem Totengedenken, dem Geschäftsbericht, dem Kassenbericht und dem Kassenprüfungsbericht dann Walter Kossmann wieder zum "2. Vorsitzenden" und Rolf Schönert wieder zum "Kassierer". Als neuer "Beisitzer Dinschede" wurde Ludger Schäfers und als "Beisitzerin Oeventrop" Elke Neuhaus-Schuh gewählt, die urlaubsbedingt abwesend war, sich aber zur Wahl gestellt hatte. Die beiden interessanten Vorträge von Rechtsanwalt Tim Treude vom Landesverband Haus & Grund Westfalen über die "Rauchmelderpflicht" und vom Bezirksausschussvorsitzenden Klaus Büenfeld  über die Forderung nach einer "Behelfsbrücke für Oeventrop" rundeten die Veranstaltung ab.

Der Vorstand von Haus & Grund Oeventrop (von links): Kassierer Rolf Schönert, Geschäftsführer Thomas Röttger, 1. Vorsitzender Bernhard Kraas, 2. Vorsitzender Walter Kossmann, Beisitzer Glösingen Ulrich Grewe, Beisitzer Dinschede Ludger Schäfers

14.03.2016

 

Gegenwind für "Windkraftanlagen rund um Oeventrop"

 

Sehr viele interessierte Bürgerinnen und Bürger waren bei der von Haus & Grund Oeventrop initiierten Bürgerversammlung in der Schützenhalle Oeventrop anwesend. Neben Vertretern der Städte Arnsberg, Meschede und Sundern waren auch mehrere Interessenvertreter für die Windkraft anwesend. Es wurde informativ und sachlich diskutiert. Durchweg hörte man aber von der Mehrzahl der sich dann zu Wort meldenden Besucher kritische Töne gegenüber den geplanten Vorhaben, vor allem gegenüber dem "Windpark in Freienohl" (der ironischerweise "vor den Toren Oeventrops" gebaut werden soll) mit den geplanten 5 Windrädern auf der "Hellefelder Höhe", die mit 200 Meter Höhe zu den größten Anlagen zählen werden, die bisher in Deutschland aufgestellt wurden. Das Erscheinungsbild unseres schönen und bisher in eine intakte Naturlandschaft eingebetteten Ortes "Oeventrop" wird dadurch für mindestens 20 Jahre völlig kaputtgemacht !

Sauerlandkurier vom 20.03.2016.pdf
PDF-Dokument [305.3 KB]

 

14.02.2016

 

Jahreshauptversammlung

 

Die diesjährige Versammlung fand am Sonntag, den 14.02 um 17:00 Uhr im "Sauerländischen Hof" statt.  Der erste Vorsitzende Bernhard Kraas konnte sogar 53 Mitglieder begrüßen. Der Tagungssaal war somit fast bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach dem Jahresbericht des Geschäftsführers Thomas Röttger folgte der Kassenbericht von Kassierer Rolf Schönert. Das die Basis von "Haus und Grund Oeventrop" auf einer soliden und vor allem sauber geführten Vereinskasse steht wurde im Anschluss vom Kassenprüfer Mario Tiemann bestätigt. Nach der von ihm beantragten und angenommenen Entlastung des Vorstandes stand die Wahl des 1. Vorsitzenden für die nächsten 3 Jahre auf der Tagesordnung. Hier wurde der bisherige Amtsinhaber Bernhard Kraas für weitere 3 Jahre wiedergewählt. Zu neuen Kassenprüfern wurden Werner Becker und Franz-Josef Bauerdick gewählt. Im Anschluss daran informierte Geschäftsführer Thomas Röttger die anwesenden Mietglieder über den  neuen Mietspiegel ab dem 1.1.2016, die Installationspflicht von Rauchmeldern in vermieteten Wohnungen sowie die Pflicht zum Ausstellen der Vermieterbescheinigung. Das Hauptthema des Abends war "die Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber den Eltern" im Falle von Pflegebedürftigkeit (der Eltern). Rechtsanwalt Martin Bienstein wies in seinem fachlich sehr kompetenten Vortrag auf mögliche Probleme hin, die  entstehen können, wenn Kosten für die Pflege nicht mehr aus dem Einkommen und dem Vermögen der Eltern bezahlt werden können. In diesem Falle haften die Kinder gegenüber den in Vorleistung tretenden Sozialbehörden. Es werden zwar Freibeträge angerechnet aber darüber hinaus sind die Kinder für ihre Eltern zahlungspflichtig. In diesem Zusammenhang wies Martin Bienstein auf die Wichtigkeit eines Abschlusses einer privaten Pflege-Zusatzversicherung hin. Thomas Röttger informierte die Zuhörer dann kurz über die ungefähren Monatsprämien einer solchen privaten Pflegezusatzversicherung. Er wies darauf hin, dass die monatlichen Kosten natürlich stark vom Eintrittsalter bei Abschluss abhängig sind. Im Anschluss daran wurden unter dem Punkt "Verschiedenes" kurz noch eine Dinge diskutiert ehe Bernhard Kraas die Sitzung um 18:20 Uhr schließen konnte.

02.12.2015

 

Ab dem 01.1.2016 gilt ein neuer "Mietspiegel" für den HSK

Jedes Vereinsmitglied kann sich diesen neuen Mietspiegel auf Wunsch per E-Mail zukommen lassen oder die Tabelle in der Geschäftsstelle abholen.

28.10.2015

 

Die Stadt Arnsberg führt die Biotonne ein

Ab dem 1.1.2016 wird in der Stadt Arnsberg auf freiwilliger Basis die Biotonne eingeführt. Beachten muss man, das der Restmüll (120 Liter und 240 Liter) ab dem 01.01.2016 nur noch alle 4 Wochen abgefahren wird. Der Abfuhrturnus für die großen Müllbehälter (1.100 Liter) ändert sich nicht. Das Mindestrestmüllvolumen staffelt sich künftig wie folgt: 15 Liter/Person/Woche bei Grundstücken ohne Eigenkompostierung oder Biotonne 10 Liter/Person/Woche bei Grundstücken mit Eigenkompostierung und/oder Biotonne Es ist daher individuell zu prüfen, ob die aktuelle Größe des Restabfallbehälters ab dem 01.01.2016 noch ausreichend ist oder die Behältergröße geändert werden muss. Eine Umbestellung der Behältergröße sollte rechtzeitig vor dem 01.01.2016 erfolgen. Bei einer Kombination aus Restmülltonne und freiwilliger Biotonne ist es sehr gut möglich, dass die bisherige Größe des Restabfallbehälters auch weiterhin passt.

Flyer Biotonne Stadt Arnsberg.pdf
PDF-Dokument [306.8 KB]

20.10.2015

 

Die "Vermieterbescheinigung" wird wieder eingeführt

Ab dem 1.11.2015 gilt das neue Bundemeldegesetz  nach dem der Einzug und der Auszug von Mietern vom Vermieter bestätigt werden müssen. Für unsere Mitglieder (als Vermieter) halten wir ein Musterformular bereit was bei uns jederzeit angefordert werden kann.

Westfalenpost 20.10.2015.pdf
PDF-Dokument [200.6 KB]

21.08.2015

 

Graffitifreies Oeventrop

Seit über 10 Jahren engagieren wir uns auch für die Sauberkeit unseres Ortes und lassen z.B. Schmiererein im Ortsbild sofort wieder entfernen. Lange war es in Oeventrop zu keinen nennenswerten Verunstaltungen mehr gekommen, aber in der 3. Augustwoche mussten wir handeln. Schnell und unkompliziert haben wir die "Kunstwerke" überstreichen lassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Somit lohnt es sich für Schmierer nicht, Geld für die Sprühfarbe auszugeben.

 

Westfalenpost 21.08.2015.pdf
PDF-Dokument [234.7 KB]

27.04.2015

 

Alle Heizkessel mit Einbaujahr vor 1985 müssen raus !

Sehr wichtig für jeden Hausbesitzer. Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) schreibt vor, dass alle alten Heizkessel (mit Einbaujahr vor dem 01.01.1985) ab dem 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden dürfen. Jeder Immobilienbesitzer hat die Pflicht, diese gegen eine neue moderne Heizung auszutauschen.  Es gibt nur noch folgende Ausnahmen, bei denen die Heizung weiterbetrieben werden darf.

 

  • wenn es sich um ein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vor dem 01.01.2002 vom Eigentümer schon bezogen wurde
  • wenn der Heizkessel schon ein Niedertemperatur-Heizkessel  oder ein Brennwertkessel ist
  • wenn der Heizkessel eine Leistung unter 4 KW oder über 400 KW hat

18.03.2015

 

Gerichtsurteil - Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Mieter nur noch zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn er die Mietwohnung bei Einzug in einem renoviertem Zustand übernommen hat. Renoviert der Mieter vor Einzug die Wohnung selber, dann müssen der Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen.

27.04.2015

 

Alle Heizkessel mit Einbaujahr vor 1985 müssen raus !

Sehr wichtig für jeden Hausbesitzer. Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) schreibt vor, dass alle alten Heizkessel (mit Einbaujahr vor dem 01.01.1985) ab dem 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden dürfen. Jeder Immobilienbesitzer hat die Pflicht, diese gegen eine neue moderne Heizung auszutauschen.  Es gibt nur noch folgende Ausnahmen, bei denen die Heizung weiterbetrieben werden darf.

 

  • wenn es sich um ein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vor dem 01.01.2002 vom Eigentümer schon bezogen wurde
  • wenn der Heizkessel schon ein Niedertemperatur-Heizkessel  oder ein Brennwertkessel ist
  • wenn der Heizkessel eine Leistung unter 4 KW oder über 400 KW hat

01.03.2015

 

Jahreshauptversammlung 2015

 

Die Versammlung fand am 1.3.2015 in Heidi's Art statt. 39 Mitglieder waren erschienen und verfolgten gespannt den Geschäftsbericht und den Kassenbericht. Nachdem dem Vorstand auf Antrag des Kassenprüfers Engelhardt Kraas Entlastung erteilt wurde, standen Neuwahlen auf der Tagesordnung. In seinem Amt bestätigt wurde der 2. Vorsitzende Walter Kossmann. Zum neuen Beisitzer für den ausscheidenden Elmar Aufderbeck wurde Ulrich Grewe gewählt. Nach der Vorstellung der neuen Internetseiten  "www.haus-und-grund-oeventrop.de" durch den Geschäftsführer Thomas Röttger wurde von Dr. Anne Teiser, der Tochter unseres 1. Vorsitzenden Bernhard Kraas, ein interessanter Vortrag über das "Nachbarschaftrecht" gehalten.

Westfalenpost 15.04.2015.pdf
PDF-Dokument [133.6 KB]
Oeventroper Kurier 01.04.2015.pdf
PDF-Dokument [898.2 KB]

31.01.2015:

 

Gerichtsurteil - Kosten für Kanaluntersuchung steuerlich absetzbar

22.01.2015:

 

Gerichtsurteil - Anlieger müssen nicht zweimal zahlen

20.01.2015:

 

Die Internetseite unseres Vereins geht erstmals online unter "www.haus-und-grund-oeventrop.de

Artikel auf 'www.oeventrop.de'.pdf
PDF-Dokument [67.8 KB]

Adresse

Haus und Grund Oeventrop e.V.

Geschäftsstelle

Hasenackerweg 23
59823 Arnsberg

Kontakt

Tel.   02937 / 551 + 552

Fax   02937 / 2368

Mail   info@thr-online.de

Mitglieder

Druckversion | Sitemap
© 2024 Haus & Grund Oeventrop e.V.