> Unser Archiv
Hier sind alle früheren Artikel aus dem Bereich > AKTUELLES gespeichert.
Jahreshauptversammlung 2017
Die diesjährige Jahreshauptversammlung fand am Sonntag, den 5. März 2017 im "Sauerländer Hof" statt. Die 35 anwesenden Vereinsmitglieder wählten nach dem Totengedenken, dem Geschäftsbericht, dem Kassenbericht und dem Kassenprüfungsbericht dann Walter Kossmann wieder zum "2. Vorsitzenden" und Rolf Schönert wieder zum "Kassierer". Als neuer "Beisitzer Dinschede" wurde Ludger Schäfers und als "Beisitzerin Oeventrop" Elke Neuhaus-Schuh gewählt, die urlaubsbedingt abwesend war, sich aber zur Wahl gestellt hatte. Die beiden interessanten Vorträge von Rechtsanwalt Tim Treude vom Landesverband Haus & Grund Westfalen über die "Rauchmelderpflicht" und vom Bezirksausschussvorsitzenden Klaus Büenfeld über die Forderung nach einer "Behelfsbrücke für Oeventrop" rundeten die Veranstaltung ab.
14.03.2016
Gegenwind für "Windkraftanlagen rund um Oeventrop"
Sehr viele interessierte Bürgerinnen und Bürger waren bei der von Haus & Grund Oeventrop initiierten Bürgerversammlung in der Schützenhalle Oeventrop anwesend. Neben Vertretern der Städte Arnsberg, Meschede und Sundern waren auch mehrere Interessenvertreter für die Windkraft anwesend. Es wurde informativ und sachlich diskutiert. Durchweg hörte man aber von der Mehrzahl der sich dann zu Wort meldenden Besucher kritische Töne gegenüber den geplanten Vorhaben, vor allem gegenüber dem "Windpark in Freienohl" (der ironischerweise "vor den Toren Oeventrops" gebaut werden soll) mit den geplanten 5 Windrädern auf der "Hellefelder Höhe", die mit 200 Meter Höhe zu den größten Anlagen zählen werden, die bisher in Deutschland aufgestellt wurden. Das Erscheinungsbild unseres schönen und bisher in eine intakte Naturlandschaft eingebetteten Ortes "Oeventrop" wird dadurch für mindestens 20 Jahre völlig kaputtgemacht !
14.02.2016
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Versammlung fand am Sonntag, den 14.02 um 17:00 Uhr im "Sauerländischen Hof" statt. Der erste Vorsitzende Bernhard Kraas konnte sogar 53 Mitglieder begrüßen. Der Tagungssaal war somit fast bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach dem Jahresbericht des Geschäftsführers Thomas Röttger folgte der Kassenbericht von Kassierer Rolf Schönert. Das die Basis von "Haus und Grund Oeventrop" auf einer soliden und vor allem sauber geführten Vereinskasse steht wurde im Anschluss vom Kassenprüfer Mario Tiemann bestätigt. Nach der von ihm beantragten und angenommenen Entlastung des Vorstandes stand die Wahl des 1. Vorsitzenden für die nächsten 3 Jahre auf der Tagesordnung. Hier wurde der bisherige Amtsinhaber Bernhard Kraas für weitere 3 Jahre wiedergewählt. Zu neuen Kassenprüfern wurden Werner Becker und Franz-Josef Bauerdick gewählt. Im Anschluss daran informierte Geschäftsführer Thomas Röttger die anwesenden Mietglieder über den neuen Mietspiegel ab dem 1.1.2016, die Installationspflicht von Rauchmeldern in vermieteten Wohnungen sowie die Pflicht zum Ausstellen der Vermieterbescheinigung. Das Hauptthema des Abends war "die Unterhaltspflichten der Kinder gegenüber den Eltern" im Falle von Pflegebedürftigkeit (der Eltern). Rechtsanwalt Martin Bienstein wies in seinem fachlich sehr kompetenten Vortrag auf mögliche Probleme hin, die entstehen können, wenn Kosten für die Pflege nicht mehr aus dem Einkommen und dem Vermögen der Eltern bezahlt werden können. In diesem Falle haften die Kinder gegenüber den in Vorleistung tretenden Sozialbehörden. Es werden zwar Freibeträge angerechnet aber darüber hinaus sind die Kinder für ihre Eltern zahlungspflichtig. In diesem Zusammenhang wies Martin Bienstein auf die Wichtigkeit eines Abschlusses einer privaten Pflege-Zusatzversicherung hin. Thomas Röttger informierte die Zuhörer dann kurz über die ungefähren Monatsprämien einer solchen privaten Pflegezusatzversicherung. Er wies darauf hin, dass die monatlichen Kosten natürlich stark vom Eintrittsalter bei Abschluss abhängig sind. Im Anschluss daran wurden unter dem Punkt "Verschiedenes" kurz noch eine Dinge diskutiert ehe Bernhard Kraas die Sitzung um 18:20 Uhr schließen konnte.
02.12.2015
Ab dem 01.1.2016 gilt ein neuer "Mietspiegel" für den HSK
Jedes Vereinsmitglied kann sich diesen neuen Mietspiegel auf Wunsch per E-Mail zukommen lassen oder die Tabelle in der Geschäftsstelle abholen.
28.10.2015
Die Stadt Arnsberg führt die Biotonne ein
Ab dem 1.1.2016 wird in der Stadt Arnsberg auf freiwilliger Basis die Biotonne eingeführt. Beachten muss man, das der Restmüll (120 Liter und 240 Liter) ab dem 01.01.2016 nur noch alle 4 Wochen abgefahren wird. Der Abfuhrturnus für die großen Müllbehälter (1.100 Liter) ändert sich nicht. Das Mindestrestmüllvolumen staffelt sich künftig wie folgt: 15 Liter/Person/Woche bei Grundstücken ohne Eigenkompostierung oder Biotonne 10 Liter/Person/Woche bei Grundstücken mit Eigenkompostierung und/oder Biotonne Es ist daher individuell zu prüfen, ob die aktuelle Größe des Restabfallbehälters ab dem 01.01.2016 noch ausreichend ist oder die Behältergröße geändert werden muss. Eine Umbestellung der Behältergröße sollte rechtzeitig vor dem 01.01.2016 erfolgen. Bei einer Kombination aus Restmülltonne und freiwilliger Biotonne ist es sehr gut möglich, dass die bisherige Größe des Restabfallbehälters auch weiterhin passt.
20.10.2015
Die "Vermieterbescheinigung" wird wieder eingeführt
Ab dem 1.11.2015 gilt das neue Bundemeldegesetz nach dem der Einzug und der Auszug von Mietern vom Vermieter bestätigt werden müssen. Für unsere Mitglieder (als Vermieter) halten wir ein Musterformular bereit was bei uns jederzeit angefordert werden kann.
21.08.2015
Graffitifreies Oeventrop
Seit über 10 Jahren engagieren wir uns auch für die Sauberkeit unseres Ortes und lassen z.B. Schmiererein im Ortsbild sofort wieder entfernen. Lange war es in Oeventrop zu keinen nennenswerten Verunstaltungen mehr gekommen, aber in der 3. Augustwoche mussten wir handeln. Schnell und unkompliziert haben wir die "Kunstwerke" überstreichen lassen. Und das wird auch in Zukunft so bleiben. Somit lohnt es sich für Schmierer nicht, Geld für die Sprühfarbe auszugeben.
27.04.2015
Alle Heizkessel mit Einbaujahr vor 1985 müssen raus !
Sehr wichtig für jeden Hausbesitzer. Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) schreibt vor, dass alle alten Heizkessel (mit Einbaujahr vor dem 01.01.1985) ab dem 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden dürfen. Jeder Immobilienbesitzer hat die Pflicht, diese gegen eine neue moderne Heizung auszutauschen. Es gibt nur noch folgende Ausnahmen, bei denen die Heizung weiterbetrieben werden darf.
18.03.2015
Gerichtsurteil - Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Mieter nur noch zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, wenn er die Mietwohnung bei Einzug in einem renoviertem Zustand übernommen hat. Renoviert der Mieter vor Einzug die Wohnung selber, dann müssen der Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen.
27.04.2015
Alle Heizkessel mit Einbaujahr vor 1985 müssen raus !
Sehr wichtig für jeden Hausbesitzer. Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) schreibt vor, dass alle alten Heizkessel (mit Einbaujahr vor dem 01.01.1985) ab dem 01.01.2015 nicht mehr betrieben werden dürfen. Jeder Immobilienbesitzer hat die Pflicht, diese gegen eine neue moderne Heizung auszutauschen. Es gibt nur noch folgende Ausnahmen, bei denen die Heizung weiterbetrieben werden darf.
01.03.2015
Jahreshauptversammlung 2015
Die Versammlung fand am 1.3.2015 in Heidi's Art statt. 39 Mitglieder waren erschienen und verfolgten gespannt den Geschäftsbericht und den Kassenbericht. Nachdem dem Vorstand auf Antrag des Kassenprüfers Engelhardt Kraas Entlastung erteilt wurde, standen Neuwahlen auf der Tagesordnung. In seinem Amt bestätigt wurde der 2. Vorsitzende Walter Kossmann. Zum neuen Beisitzer für den ausscheidenden Elmar Aufderbeck wurde Ulrich Grewe gewählt. Nach der Vorstellung der neuen Internetseiten "www.haus-und-grund-oeventrop.de" durch den Geschäftsführer Thomas Röttger wurde von Dr. Anne Teiser, der Tochter unseres 1. Vorsitzenden Bernhard Kraas, ein interessanter Vortrag über das "Nachbarschaftrecht" gehalten.
31.01.2015:
Gerichtsurteil - Kosten für Kanaluntersuchung steuerlich absetzbar
22.01.2015:
Gerichtsurteil - Anlieger müssen nicht zweimal zahlen
20.01.2015:
Die Internetseite unseres Vereins geht erstmals online unter "www.haus-und-grund-oeventrop.de